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Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerkosten.

Ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung Kosten erstattet, ist Bestandteil Ihres Vertrages. Sollten Sie Fragen dazu haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.

Es gibt für gesetzlich versicherte Personen Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerkosten übernehmen. Ob eine solche Versicherung sinnvoll ist, erfragen Sie bitte beim entsprechenden Versicherer.

Wenn nicht anders vereinbart kostet eine Stunde Behandlung 60 € (es wird 15 minutenweise á 15 € abgerechnet).

Die Kosten für eine Behandlung richten sich also nach dem Zeitaufwand. Falls gewünscht kann bei der Terminabsprache eine Zeitbegrenzung und damit Kostenbegrenzung vereinbart werden.
Für den Ersttermin veranschlage ich für Selbstzahler in der Regel einen Pauschalbetrag von 150 €, da dieser oft 2 bis 3 Stunden dauert. Ersttermine unter 2,5 Stunden werden für den Patienten günstiger nach Zeit abgerechnet.

Bei der Regelung der Folgetermine richte ich mich ganz nach den Bedürfnissen des Patienten. Sowohl die Frequenz als auch die Dauer der Behandlungen werden individuell abgestimmt und entsprechend nach Zeitaufwand abgerechnet.

Im Allgemeinen empfehle ich zwischen zwei Behandlungen zum gleichen Thema einen Mindestabstand von zwei Wochen, damit die Korrekturen genügend Zeit zum Wirken haben.

Die Preise für die Seminare finden Sie unter Seminare und Termine!